Gottesdienste unter 2-G

Die steigenden Infektionszahlen haben die Verantwortlichen in der Pfarrei veranlasst, die Coronamaßnahmen für Gottesdienste anzupassen.
So gilt im Zeitraum vom 23. Dezember 2021 bis zum 14. Januar 2022 gilt für die Mitfeier von Gottesdiensten die 2-G-Regelung (geimpft oder genesen).
Ein tagesaktueller Test reicht nicht mehr aus.
Kinder bis einschließlich 15 Jahren sind immunisierten Personen gleichgestellt.
Die Pfarrei bittet jedoch, dass schulpflichtige Kinder in diesem Zeitraum einen tagesaktuellen Test mitbringen, da in den Ferien keine Testung durch die SChulen stattfindet.

Für die Mitfeier der Gottesdienste an den Weihnachtstagen ist eine Anmeldung erforderlich, ebenso ist der Nachweis der Immunisierung mitzubringen.

In dieser emotional schwierigen und gesellschaftlich angespannten Situation wendet sich Bischof Franz-Josef Overbeck mit einem Brief an die Pfarreien und Einrichtungen im Bistum:
Brief des Bischofs zur Corona-Lage

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